Schwein und Rind in dreifach Masern-Impfstoff.
Masern-Impfzwang: für Jodallergiker akute Lebensgefahr, aber für alle Bürger die Abschaffung der Grundrechte auf Menschenwürde und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
Die Diskussion über den angedrohten Masern-Impfzwang spitzt sich zu.
Deshalb informiert die Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, Trier, darüber, daß und warum der geforderte Masern-Impfzwang für Jodallergiker lebensbedrohlich und für Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen gesundheitsschädlich ist und welche vernichtenden Auswirkungen ein Impfzwang auf unser verfassungsgemäßes "Selbstbestimmungsrecht" hat (s. Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. 259. Auflage, Berlin 2004, S. 1526).
I. Tierische Inhaltsstoffe
Zunächst geht es um die umstrittenen tierischen Inhaltsstoffe der Masern-Impfstoffe aus tierischen Bestandteilen von Schwein und Rind in einem dreifach Masern-Impfstoff und Hühnerembryozellen in einem einfach Masern-Impfstoff *1, weil diese tierischen Bestandteile über die Viehfutterjodierung (in Deutschland seit 1985) nahezu alle jodiert sind.
Nach meinen bisherigen Informationen ist gebräuchlichen Impfstoffen oft
gemeinsam, daß sie Inhaltsstoffe aus tierischen Produkten enthalten.
Diese tierischen Produkte in Impfstoffen sind meist die Gelatine
aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen (= hydrolysierte Gelatine) und Hühnerembryonenzellen.
Bei einem Dreifach-Impfstoff gegen Mumps, Masern, Röteln wird im Beipackzettel Gelatine (= hydrolysierte Gelatine) aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen genannt (s. Rote Liste,
a.a.O.).
„Hydrolysierte Gelatine“ wird aus Schlachtabfällen von Schweinen und
Rindern gewonnen.
Bei einem Einfach-Impfstoff gegen Masern werden Hühnerembryozellen, in denen der Masern-Virus gezüchtet wurde, im Beipackzettel genannt.
Wichtig: Auch weiterverarbeitete tierische Substanzen enthalten noch das den lebenden Tieren über das Futter verabreichte Jod und bedeuten damit eine potentiell tödliche Gefahr für alle Menschen, die dieses Jod nicht vertragen. Jodallergiker schweben durch tierische Rückstände in Impfstoffen in unmittelbarer Lebensgefahr, einen tödlichen anaphylaktischen Schock oder einen tödlichen Erstickungsanfall (=Larynx-Ödem) zu erleiden.
Menschen mit Morbus Basedow,Überfunktion und sogenannten "Heißen Knoten" (es handelt sich um überaktive Bereiche, also nicht um eine Tumorbildung, Anm. d. Aut.) sind durch eine Zwangsimpfung mit tierischen jodhaltigen
Inhaltstoffen gefährdet, in eine thyreotoxische Krise zu fallen, die zu über 50 % tödlich verläuft. Folgeschäden bei Überlebenden sind möglich.
Seit Beginn der heimlichen Hochjodierung des Viehfutters 1985 in
Deutschland für Nutzvieh wie Schweine, Rinder, Geflügel und Zuchtfische
oft auch im Biobereich – sind auch tierische Produkte, die zum Verzehr für
Menschen gedacht sind, hochjodiert und müssen deshalb von Menschen, die
dieses zusätzliche Jod aus gesundheitlichen Gründen nicht vertragen, strikt
gemieden werden.
Auch in Österreich und der Schweiz wird das Viehfutter jodiert.
Deshalb sind über die Jodierung der Futtermittel – leider oft auch im
Biobereich – die meisten tierischen Produkte aus Deutschland, Österreich
und der Schweiz jodiert, so daß auch die Schweine- und Rindergelatine,
die laut Angabe zu den Inhaltstoffen oft in Masernimpfstoffen enthalten ist,
aus diesen drei deutschsprachigen Ländern aller Wahrscheinlichkeit nach
jodiert ist.
Um einen tödlichen anaphylaktischen Schock oder einen ebenfalls
tödlichen Erstickungsanfall zu vermeiden, dürfen Jodallergiker auf gar
keinen Fall mit Impfstoffen zwangsgeimpft werden, die jodhaltige
Schweine – und Rindergelatine und andere jodhaltige tierische
Produkte enthalten, da die Einbringung von jodhaltigen Stoffen in den
Körper Jodallergiker in akute Lebensgefahr bringt.
Betroffen sind alle Jodallergiker, die meisten Schilddrüsenkranken und
Jodempfindlichen (meist ohne schilddrüsenkrank zu sein), Menschen mit
Morbus Hashimoto, Morbus Basedow, Über- und Unterfunktion (auch
latent), Heißen und Kalten Knoten und Schilddrüsenkrebs etc.. Sie alle
dürfen aus gesundheitlichen Gründen kein zusätzliches Jod zu sich nehmen,
auch nicht über eine Impfung.
Wer die Jodproblematik kennt achtet seitdem darauf, das für ihn
gesundheitsschädliche Jod, das über die Jodfütterung in nahezu sämtlichen
tierischen Produkten steckt, durch Verzicht auf den Verzehr tierischer
Produkte und bei medizinischen Behandlungen wie Desinfektion,
Verbandsmaterial und Impfungen zu vermeiden.
Der international renommierte Schilddrüsenspezialist Prof. Dr. med. Jürgen
Hengstmann spricht in diesem Falle von der unverzichtbaren „Jodkarenz“.
Wichtig:
Die tierischen Produkte in den derzeitigen Masern-Impfstoffen
sind meist die Gelatine aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen und
Hühnerembryonenzellen.
Schweine – und Rindergelatine gehören zu den Inhaltsstoffen eines der
aktuell bekannten Dreifach-Masernimpfstoffes.
Auf Grund dieser Inhaltsstoffe von Schweine- und Rindergelatine stellt die
Masern-Zwangsimpfung eine unmittelbare Lebensbedrohung für alle
Jodallergiker und viele Schilddrüsenkranke dar.
Für Jodallergiker bedeutet die Zwangs-Masernimpfung den "goldenen Schuß".
II. Grundgesetz GG1,1 und GG2,2
GG1,1. „Schutz der Menschenwürde“ und GG2,2,: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Der juristische Aspekt für eine Masern-Zwangsimpfung wird
gegenwärtig praktisch völlig außer Acht gelassen, dabei ist es
tatsächlich unser Grundgesetz zur Menschenwürde und Recht auf
Leben, das die geplante Masern-Zwangsimpfung strikt unmöglich
macht.
Das deutsche Grundgesetz schützt die „körperliche Unversehrtheit“ des
Einzelnen, selbstverständlich auch die der Jodallergiker, vor ungewollten
Medizinischen Eingriffen mit dem unveränderlichen GG 2,2: „Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit“. Zitat: „Das Grundrecht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit hat keine Vorläufer in der deutschen
Verfassungsgeschichte. Es ist eine Reaktion auf die Verbrechen der
nationalsozialistischen Zeit („Endlösung der Judenfrage“, Vernichtung
„rassisch wertlosen“ oder „lebensunwerten“ Lebens, Zwangssterilisationen,
Zwangsversuche am lebenden Menschen, Folterungen).“ (zitiert aus
Pieroth/Schlink: „Grundrechte. Staatsrecht II“, Heidelberg 2004, S. 93ff.)*2
Gegenwärtig wird oft zur Untermauerung der Argumente für eine Masern-
Zwangsimpfung auch behauptet, daß der Einzelne eine Verpflichtung seiner
Umwelt gegenüber habe, sich impfen zu lassen. Diejenigen, die sich zu
dieser Argumentation einer „Verpflichtung zur Masernimpfung“ hinreißen
lassen wissen es wahrscheinlich nicht bzw. ignorieren es, daß sie sich damit
im Dunstkreis nationalsozialistischen Gedanken-Ungutes bewegen, Zitat:
„Ein entscheidender Faktor (der Pervertierung der Medizin im
Nationalsozialismus) war die Diffamierung und Ausgrenzung immer
weiterer Menschengruppen zum Wohle des übergeordneten Ganzen und die
immer offenere Forderung nach einer „Pflicht zur Gesundheit“. Eine
Medizin, die derartige Forderungen unterstützt, musste unbarmherzig und
unter den entsprechenden politischen Voraussetzungen unmenschlich und
barbarisch werden.“ (zitiert aus: Renate Jäckle: „Pflicht zur Gesundheit und
Ausmerze“, in: Dachauer Hefte, 4, Medizin im NS-Staat: Täter, Opfer,
Handlanger, 1988, Seite 77)*3
2005 sprach sich der damalige Bundespräsident Horst Köhler eindeutig
gegen die damals diskutierte sogenannte „aktive Sterbehilfe“ aus, Zitat:
„Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern
an der Hand eines anderen.“ Und er ergänzte, daß niemand gegen seinen
Willen ärztlich behandelt werden dürfe. (zitiert aus „Die Welt.de“, 8. Oktober
2005)*4
Ein anderer Vorstoß, die Grundrechte der Menschenwürde und Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit mit einem sogenannten
„Luftsicherheitsgesetz“ zu beschädigen, wurde 2006 vom
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe definitiv abgeschmettert, Zitat: „Der
Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge zur Abwehr eines Terroranschlages
ist nach dem Grundgesetz unwiderruflich verboten. … Nach dem Urteil ist
der Abschuss eines Passagierflugzeugs durch die Bundeswehr weder mit
dem Grundrecht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde
vereinbar. Die Tötung Unschuldiger wäre so selbst mit einer
Verfassungsänderung nicht möglich.“… „Der Schutz der Menschenwürde ist
strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich,“ sagte der
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. … „Der Staat darf selbst im Notfall
kein Menschenleben opfern. …Kein Gesetzgeber kann daran etwas ändern.
Denn die Menschenwürde – jenes unverrückbare, durch keine Mehrheit
einschränkbare Fundament der Verfassung – gilt auch für Todgeweihte.“
(zitiert aus den beiden Leit-Artikeln „Karlsruhe verbietet Flugzeug-
Abschuss“ und „Selbst der sichere Tod macht nicht rechtlos“ von Wolfgang
Janisch, DPA, in: Fränkischer Tag, Bamberg, 16. Februar 2006, S. 1 und 2.)*5
Dieses Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichtes gilt nach wie vor
für sämtliche politischen Vorstöße, die sich gegen die Menschenwürde und das
Recht auf Leben richten, z.B. die geplante Masern-Zwangsimpfung, die die
Menschenwürde all jener mißachtet,die diesen Eingriff in ihre körperliche
Integrität verweigern und die allen Jodallergikern das Recht auf Leben
abspricht, da Jodallergiker durch eine Zwangsimpfung mit
dem Masernimpfstoff, der jodhaltige tierische Substanzen aus Schwein und Rind enthält, in akute Lebensgefahr geraten und durch einen jodinduzierten allergischen Schock und einen jodinduzierten Erstickungsanfall zu Tode kommen würden.
Juristisch würde das geplante Gesetz zur Masernzwangsimpfung einen Tür-
öffner für weitere medizinische Zwangsmaßnahmen bedeuten, die
vom Grundgesetz zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit verhindert werden sollen.
Es ist in höchstem Maße alarmierend, daß ausgerechnet von einem Gesundheitsminister der Vorstoß gemacht wird, dieses unveränderbare Grundrecht auf „Schutz der Menschenwürde“ und „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ durch die Forderung nach der Masern-Zwangsimpfung anscheinend außer Kraft zu setzen.
Ich zitiere noch einmal den damaligen Gerichtspräsidenten des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe, Hans-Jürgen Papier, der 2006 zum Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichtes über das ebenfalls von der CDU gewünschte
„Luftsicherheitsgesetz“ sagte: „Die Tötung Unschuldiger wäre so
selbst mit einer Verfassungsänderung nicht möglich.“… „Der Schutz der
Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich.“ Zitat
Ende.
Literatur:
*1 – Rote Liste unter: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/m/m-m-rvaxproR/
- Apotheken-Umschau: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/m/m-m-rvaxproR/
*2 - Pieroth/Schlink: „Grundrechte. Staatsrecht II“, Heidelberg 2004, S. 93ff.
*3 - Renate Jäckle: „Pflicht zur Gesundheit und
Ausmerze“, in: Dachauer Hefte, 4, Medizin im NS-Staat: Täter, Opfer,
Handlanger, 1988, Seite 77.
*4 – Ring/AP: Bundespräsident Köhler lehnt aktive Sterbehilfe in Deutschland ab“, in: Die Welt.de, 8. Oktober 8. Oktober 2005.
*5 - Wolfgang Janisch, DPA, „Karlsruhe verbietet Flugzeug-
Abschuss“ und „Selbst der sichere Tod macht nicht rechtlos“ , zwei Titel-
Artikel in: Fränkischer Tag, Bamberg, 16. Februar 2006, S. 1 und 2.
Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. , Sprecherin Deutsche SHG
der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, Trier, den 27. Oktober
2019.