Blog 8 – Fata Morgana - „Masernschutzgesetz“ ist juristisch gar
nicht möglich.
Am 14. November 2019 ist das sogenannte „Masernschutzgesetz“ im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden.
Ich wundere mich darüber, daß es denjenigen Abgeordneten, die diesem von der CDU eingereichten Gesetz zu einer Zwangsimpfung gegen Masern zugestimmt haben, offensichtlich nicht klar war, daß sie damit ein Gesetz verabschiedet haben, daß es auf Grund unserer Grundrechtes GG2,2: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ überhaupt nicht geben kann.
Das abgesegnete „Masernschutzgesetz“ ist damit sozusagen die „Fata Morgana“ eines Gesetzes und laut Verfassungsgericht ungültig, Zitat Hans-Jürgen Papier, Gerichtspräsident des Karlsruher Verfassungsgerichtes: „Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich,“ … „Der Staat darf selbst im Notfall kein Menschenleben opfern. …Kein Gesetzgeber kann daran etwas ändern. Denn die Menschenwürde – jenes unverrückbare, durch keine Mehrheit einschränkbare Fundament der Verfassung – gilt auch für Todgeweihte.“ (zitiert aus den beiden Leit-Artikeln „Karlsruhe verbietet Flugzeug-Abschuss“ und „Selbst der sichere Tod macht nicht rechtlos“ von Wolfgang Janisch, DPA, in: Fränkischer Tag, Bamberg, 16. Februar 2006, S. 1 und 2.)
Diese Ausführungen der Karlsruher Verfassungsrichter gelten nach wie vor
für sämtliche politischen Vorstöße, die sich gegen die Menschenwürde und das
Recht auf Leben richten, z.B. die geplante Masern-Zwangsimpfung, die die
Menschwürde all jener mißachtet, die diesen Eingriff in ihre körperliche
Integrität - aus welchem Grund auch immer! – verweigern.
Laut geltendem Medizinrecht hat der einzelne Bürger das letzte Wort bei sämtlichen medizinischen Eingriffen, Impfungen und Prophopylaxemaßnahmen, egal, was der/die Mediziner, die Gesundheitspolitik etc. meinen.
©Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Sprecherin Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, Trier, den 04.12.2019.